Kurzfristige Vermietung – Voraussetzungen
1 - die Mindestzeit der Vermietung beträgt 24h ab dem Zeitpunkt der Ausgabe. Der Mieter erklärt, dass er ein gut funktionierendes Fahrzeug, ohne Karosserie- und Innenraumschaden bekommt, und gleichzeitig verpflichtet er sich für die Abgabe des Fahrzeuges im gleichen Stand wie er es bekommen hat. Jegliche Vorbehalte die den Stand des Fahrzeuges angehen, sollen in die Rubrik "Vermerkungen des Mietevertrags" eingeführt werden. Andrenfalls werdeneventuelle Reklamationen von dem Mieter nicht berücksichtigt.
2 - bei der Rückgabe des Fahrzeugs wird eine kostenlose 60-minütige Verspätung zugelassen. Die Autovermietung muss darüber in Kenntnis gesetzt werden.
3 - eine Verlängerung der Vermietung um länger als eine Stunde berechnen wir als die nächsten 24h
4 - wird die Autovermietung über eine Überschreitung der Vertragslaufzeit nicht in Kenntnis gesetzt, so wird die Polizei über Autodiebstahl informiert. Des Weiteren wird die Summe für jede zusätzliche eigenständige 24h-Nutzung des Fahrzeugs erhöht.
5 - die Aus- und Abgabe des Fahrzeugs ist in den Grenzen der Stadt kostenlos
6 - Aus- und Abgabe außerhalb der Stadt beträgt:
7 - in die Summe der Vermietung fallen mitein:
8 - Das Auto, das von dem Mieter benutzt ist, behält die ganze Versicherung in Sachbereich Haftlichtversicherung und eine Versicherung, die für das Auto vergeben ist. Die Versicherung ist in den Autovermietungspreis eingerechnet, jedoch muss der Mieter für alle Schaden, die die Versicherungsfirma nicht umfasst, zahlen. Im Falle eines Diebes des Fahrzeuges während der Vermietung wird der Mieter mit 10% des Wertes des gemieteten Fahrzeuges bestraft, doch im Falle eines Diebstahls von einem bewachten Parkplatz bei Autocascoversicherung wird der Mieter mit der Quote von Selbstbeteiligung von 20% vom Wert des Schaden, ohne Hinblick auf die Quote für die Versicherung, die von der Versicherungsfirma bezahlt wurde – im falle, wenn der schaden wegen den Mieter erschien ist, hat die Autovermietung PolandCars.com das Recht ein Depositum, bis zum Moment der Reparatur des beschädigten Fahrzeuges, zu nehmen. Der Abgabe ist ein Teil des Depositum nach der Abrechnung der Kosten (von der Autoreparatur, formelle Reparaturkosten und eventuelle Strafen und Strafzettel) unterworfen. Wenn im Falle eines Diebstahls eines Fahrzeuges, während der
Vermietungsvertrag gültig ist, der Mieter die Versicherung nicht bezahlen will im Fall einer fehlenden Zustimmung des Versichernden, erklärt sich der Mieter gleichzeitig zur Bezahlung der Quote des Fahrzeugswertes mit allen Nebenkosten die das Fahrzeug angehen (z.B. die Bezahlung des Leasings etc.)
9 - der Kunde erhält einen vollgetankten Wagen und ist dazu verpflichtet den Wagen auch vollgetankt abzugeben, sonst wird der Kunde mit einer zweifachen Bezahlung des fehlenden Treibstoffs belastet, laut dem Preis am Ort der Rückgabe
10 - der Kunde erhält einen sauberen Wagen, Rückgabe eines dreckigen Wagens ist möglich (nicht mit beschädigt zu verwechseln!), wenn die Kosten der Waschanlage getragen werden.
11 - im Fall einer Beschädigung oder Verlusts des Wagens, unabhängig vom Verschuldenden, wird der Kunde auf “Eigeneinsatz” in Höhe von 1500.00 PLN verwiesen. Im Fall eines kleinen Schadens, kann der Kunde mit dieser Summe belastet werden. Erfüllt der Kunde alle in dem Fall notwendigen Formalitäten, kann der Eigeneinsatz wegfallen..
12 - während des Vermietungszeitraums, ist der Kunde dazu verpflichtet die Grundregeln der technischen Kontrolle zu befolgen, d.h. Ölstand im Motor, Reifenzustand etc. Im Fall einer Feststellung von Mängeln, hat der Kunde diese zu beseitigen.
13 - die Autovermietung berücksichtigt eventuelle Verrechnungen bezüglich kleiner und notwendiger Reparaturen. Die Erlaubnis der Autovermietung erfolgt nur, wenn die Rechnung der Werkstatt auf die Firma PolandCars.com ausgestellt wird.
14 - Auslandsreisen sind nur nach schriftlicher Erlaubnis der Autovermietung auf der Basis unserer Versicherung OC und der grünen Karte
15 - im Fall eines Autodiebstahls oder Diebstahl ist die Polizei und die Autovermietung unverzüglich zu informieren, Alarmtelefonnummer 0048 (0) 605 480 550, unabhängig von der Tageszeit!
16 - besteht die Möglichkeit einer bewachten Parkmöglichkeit während der Nacht, so sollte diese genutzt werden
17 - Im Fall der Austausch- oder Demontageversuche von Teilen, die gekennzeichnet sind bzw. Fabriknummern aufweisen, sowie bei Versuchen, den Stand des Kilometerzählers zur Verheimlichung der tatsächlichen Gesamtfahrleistung wird der Mieter mit der Quote, die den Wert der Teile nach dem Einzelhandelspreis Kurs ausrichtet, mit den Montagekosten dieser Teile und mit einer Strafe die 10.000 złotych (zehn tausend złotych) beträgt, bestraft.
18 - Im Fall einer Funktionsstörung eines Autos, dass eine Fabrikschutzzeit hat, ist der Mieter verpflichtet über diese Tatsache einen Arbeiter der Autovermietung PolandCars.com und Assistance zu informieren, und im Fall einer Funktionsstörung eines Autos nach der Fabrikschutzzeit des Produzenten muss der Mieter jegliche Fehler und Reparaturen auf eigene Kosten reparieren. Die Telefonnummern sind auf den OC – Policen und auf den Aufklebern auf den Autos vorhanden. Ernsthaftere Fehler, die sich von richtiger Benutzung des Autos ergeben werden von der Autovermietung PolandCars.com repariert und bezahlt, doch im Fall wo es Fehler, die sich von unrichtiger Benutzung ergeben, gibt, wird der Mieter von der Autovermietung PolandCars.com mit den Kosten belastet.
19 - Wenn der Mieter den Vertrag unterschreibt, erklärt er seine Zustimmung für die Aussetzung einer Namenrechnung, ohne der Sanktion sich auf sich selbst, auf seine Firma oder auf die Firma, in der er arbeitet, zu unterschreiben. Er erklärt dann auch, dass er eine berechtigte Person zur Abnahme der Rechnung und der Unterschreibung einer Ochsenmitteilung im Name seiner Firma, ist.
20 - Der Mieter nimmt auf sich die Verantwortlichkeit für alle Schaden, die wegen ihm erschienen (Scheibenbruch, Reifenpanne die nicht in Folge eines Fabrikmangels erschien, Tapezierhandwerkpanne oder Pannen an anderen Autoteilen) Der Mieter berechtigt die Autovermietung PolandCars.com zur (selbst) Belastung mit allen Kosten wegen den Schaden und eventuellen Parkkosten, Geldstrafen, Abschleppdienstkosten und alle anderen Quoten die wegen des Bruches der Verkehrsgesetze erschien.
21 - Betrifft den Vertrag der Autovermietung – Business Die Seiten erklären, dass sie Unternehmer sind und, dass eventuelle Streite die wegen diesen Vertrages entstanden, werden durch das Gericht Wirtschaftsschiedsgericht and der ul.Świętego Mikołaja 4 in Breslau gerichtet.
22 - Jegliche Fragen, die im diesen Vertrag nicht geregelt sind können auf der Grundlage Des Bürgerlichäsgesetzbuch geprüft werden
23 - es besteht ein eindringliches Verbot zur Einfahrt in folgende Länder: Russland, Weißrussland, Ukraine, Rumänien, Serbien und Montenegro, Bosnien-Herzegovina und Albanien
24 - im Fall von Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss trägt der Kunde alle Kosten der Reparaturen, des Schadenersatzes und der Gerichtskosten
25 - im Fall eines Zusammenstoßes aus Eigenverschulden oder Autodiebstahl, erfolgt die Vermietung eines anderen Fahrzeugs oder der Wechsel des Fahrzeugs nur bei zusätzlicher Zahlung
26 - das Fahrzeug kann ausdrücklich nur von der Person gefahren werden, welche den Vertrag unterschrieben hat
27 - der Mietende wird mit zusätzlichen Kosten belastet, bei:
Verlust der Autopapiere = 800 PLN, Verlust des Autoschlüssels = 500 PLN
28 - Der Vertrag wurde in Zweigleichlautenden Exemplaren erstellt